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Elektronische Beschwerde - Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Bundesgericht

Der elektronische Rechtsverkehr mit dem Bundesgericht untersteht dem Reglement des Bundesgerichts über den elektronischen Rechtsverkehr mit Parteien und Vorinstanzen (ReRBGer; SR 173.110.29).

Die Eingabe einer elektronischen Rechtsschrift setzt folgende, einmalige Schritte voraus:

1) Erwerb einer qualifizierten elektronischen Signatur (Liste der zugelassenen elektronischen Signaturen unter www.seco.admin.ch/sas/00229/00251/index.html?lang=de).
2) Übermittlung der Eingabe über eine anerkannte Zustellplattform (gegenwärtig www.incamail.ch, www.privasphere.com).

Danach sind für jede Eingabe die folgenden Schritte notwendig:

1) das auf dieser Webseite zur Verfügung gestellte Verfahrensformular ergänzen/ausfüllen
2) Unterzeichnung des Formulars mithilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur
3) Formular über eine anerkannte Zustellplattform fristgerecht ans Bundesgericht senden

Bemerkung: Die Anhänge können per Post, aber ebenfalls innert Frist versendet werden.

Die elektronische Beschwerde am Schweizerischen Bundesgericht (PDF, 21 KB)

Verfahrensformular (PDF, 607 KB)

Anhang zum Reglement des Bundesgerichts über den elektronischen Rechtsverkehr mit Parteien und Vorinstanzen (ReRBGer) (PDF, 16 KB)