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Richter und Personal Die Bundesrichter Das Bundesgericht zählt 38 Mitglieder; elf sind weiblichen Geschlechts. Hinzu kommen 19 nebenamtliche Richterinnen und Richter. Die Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung berücksichtigt sprachliche, regionale sowie fachliche Kriterien und nimmt freiwillig Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien. Das Bundesgericht zählt 3 italienisch, 12 französisch und 23 deutsch sprechende Mitglieder. Die rätoromanische Sprache ist zur Zeit nicht mehr vertreten. Der Präsident und der Vizepräsident Aus dem Kreis der ordentlichen Richter und Richterinnen wählt die Vereinigte Bundesversammlung auf Vorschlag des Bundesgerichts den Präsidenten oder die Präsidentin sowie den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin. Die Wahl erfolgt für zwei Jahre, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist. Der Präsident oder die Präsidentin führt den Vorsitz sowohl im Gesamtgericht als auch in der Verwaltungskommission und vertritt das Bundesgericht nach aussen. Die Gerichtsschreiber und das Personal Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter werden von 127 Gerichtsschreibern und -schreiberinnen unterstützt. Diese helfen bei der Entscheidfindung mit und redigieren die Urteile. Neben Richtern und Gerichtsschreibern verfügt das Bundesgericht über eine in verschiedene Dienste gegliederte Verwaltung mit 155 weiteren Mitarbeitern/innen. Diese erledigen alle logistischen und administrativen Geschäfte des Gerichts und besorgen die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. |