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Richter und Personal Die Bundesrichter Die 38 Bundesrichterinnen und Bundesrichter werden durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt. Die Wahl der Richterinnen und Richter durch die Vereinigte Bundesversammlung erfolgt nach sprachlichen und regionalen Kriterien und nimmt freiwillig Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien. Die Zuteilung der Richterinnen und Richter an die einzelnen Abteilungen liegt in der Kompetenz des Gesamtgerichts. Das Bundesgericht umfasst sieben Abteilungen mit je einer festen Anzahl Richterinnen und Richtern. Die Aufgaben der Abteilungen unterscheiden sich nach den Rechtsgebieten (öffentliches Recht, Privatrecht, Strafrecht). Der Präsident und der Vizepräsident Aus dem Kreis der ordentlichen Richter und Richterinnen wählt die Bundesversammlung auf Vorschlag des Bundesgerichts den Präsidenten oder die Präsidentin sowie den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin. Die Wahl erfolgt für zwei Jahre, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist. Die Gerichtsschreiber und das Personal Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter werden von 127 Gerichtsschreibern und -schreiberinnen unterstützt. Diese helfen bei der Entscheidfindung mit und redigieren die Urteile. Neben Richtern und Gerichtsschreibern verfügt das Bundesgericht über eine in verschiedene Dienste gegliederte Verwaltung mit 155 weiteren Mitarbeitern/innen. Diese erledigen alle logistischen und administrativen Geschäfte des Gerichts und besorgen die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. |