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FAQ (Fragen/Antworten)

Was passiert, wenn jemand einen Entscheid des Bundesgerichts nach Strassburg weiterzieht?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt als Judikative des Europarates die Wahrung der Menschenrechte gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sicher. In dieser Funktion kann das Strassburger Gericht einen Entscheid des Bundesgerichts beanstanden, aber nicht aufheben. Wird ein Rekurs gutgeheissen, dann wird die Schweiz wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt, nicht das Bundesgericht.

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