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FAQ (Fragen/Antworten)

In welcher Beziehung stehen Bundesstrafgericht und Bundesverwaltungsgericht zum Bundesgericht?

Das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht sind als erstinstanzliche Gerichte des Bundes geschaffen worden. Dies bedeutet, dass ein Teil ihrer Entscheide an das Bundesgericht weitergezogen werden kann. Die Rechtsprechungsaufgaben des Bundesgerichts haben sich dadurch nur geringfügig geändert. So werden beispielsweise Bundesstrafprozesse nicht mehr in Lausanne, sondern vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona geführt. Das Bundesgericht übt die Aufsicht über die Geschäftsführung dieser beiden Vorinstanzen aus.

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