Startseite Startseite
Startseite Startseite
Startseite
Startseite Startseite
 Gerichtsorganisation
 Rechtspflege
 Richter und Personal
 Publikationen
 Sitzungen
 Geschichtliches
 
 Stellen
 FAQ

FAQ (Fragen/Antworten)

Wie werden Bundesrichterinnen und -richter gewählt?

Grundsätzlich steht das Amt allen Bürgerinnen und Bürgern des Landes offen. Eine (umfassende) Rechtsausbildung ist verfassungsrechtlich nicht erforderlich, in der Praxis aber unerlässlich. Gewählt werden die Magistraten durch die Vereinigte Bundesversammlung. Es wird auf eine gleichmässige Verteilung der Gerichtsmitglieder nach Sprache, Region und Parteizugehörigkeit geachtet.

Zurück